Verräterische Blutspuren

Traunstein / Rosenheim (kd). Verräterische Blutspuren hinterließ eine Bluttat in Rosenheim in der Nacht des 12. Juni 2009. Durch einen lebensgefährlichen Stich in den Oberschenkel mit heftiger Blutung aus einer Schlagader und durch Würgen am Hals kam ein 41-jähriger Mann in der Hochparterrewohnung einer in diesen Tagen 44 Jahre alt gewordenen Altenpflegerin nach einem gemeinsamen Besäufnis zu Tode.
Im Totschlagsprozess vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Karl Niedermeier schloss die DNASachverständige Ramona Katharina Schmid vom Rechtsmedizinischen Institut an der Uni München gestern dritte Personen als Verursacher der zahlreichen genetischen Spuren quasi aus. Die Misch- und Einzelspuren des verstorbenen 41-Jährigen und der mutmaßlichen Täterin seien durchgängig den beiden Beteiligten zuzuordnen. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

In einem Wohnheim im Stadtteil Kastenau fanden Notarzt, Sanitäter und Polizeibeamte den Geschädigten in jener Nacht leblos auf einem Stuhl sitzend und mit einem Küchenmesser im Oberschenkel. Die Angeklagte, die den 41-Jährigen von früheren Trinkgelagen her seit Jahren kannte, hatte kurz vorher bei Nachbarn geklingelt und um Hilfe gebeten. Das Leben des Mannes war nicht mehr zu retten.

Die Frau und er, beide Alkoholiker, hatten an dem Abend eine Menge Wodka getrunken. Dabei soll der 41-jährige die 44-Jährige, die angeblich nur Frauen liebt und mit einer Geschlechtsgenossin verlobt ist, begrabscht haben. Der Streit deswegen war das letzte, woran sich die Angeklagte vorgeblich erinnern konnte. Danach setze ein „Filmriss“ ein. Mehrfach schon versuchte das Schwurgericht, ihr angesichts der äußerst belastenden Indizien eine Brücke in Richtung eines strafmildernden Geständnisses zu bauen – so auch gestern. Die Antwort der 44-Jährigen: „Ich weiß nichts mehr, wirklich nicht.“

Nach der bisherigen Beweisaufnahme kommt nur die Angeklagte als Täterin in Frage. Schmid informierte gestern über zahlreiche Genspuren des Geschädigten und/oder der Angeklagten – unter Fingernägeln, auf Trinkflaschen, Kleidungsstücken und dem Tatmesser. Mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu bis zu einer Billion und „ohne vernünftige Zweifel“ stamme das DNA-Material von einem oder beiden der Beteiligten.

Gestern Nachmittag vernahm die Kammer weitere Zeugen. Heute werden zwei Sachverständige, der Rechtsmediziner Dr. Florian Fischer von der UniMünchen und die Psychiaterin Verena Klein vom Bezirksklinikum in Taufkirchen ihre Gutachten erstatten. Möglicherweise folgen die Plädoyers von Staatsanwalt Bernd Magiera und Verteidiger Harald Baumgärtl, ob das Urteil ebenfalls heute ergehen kann, steht noch nicht fest.
Artikel vom 04.05.10
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