Im Vorfeld des Prozesses war ein volles Geständnis von dem Angeklagten und seinem Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, angekündigt worden. Gestern jedoch schränkte der 28-Jährige frühere Aussagen teilweise ein. Seine Angaben zum Alkoholkonsum wichen gegenüber denen vor Polizei und Ermittlungsrichter ab. Der Schreiner hatte auch am Vortag getrunken; hatte am Morgen des 23. August 2011 noch einen „Brand“ und zitternde Hände. Dass der 28-Jährige seit vielen Jahren Alkoholprobleme hatte, bestätigte gestern seine Lebensgefährtin. Gewalttätig sei er aber nie geworden.
Der 28-Jährige und das Opfer kannten sich schon länger. Aus alter Freundschaft heraus war die 25-Jährige bereit, dem Schreiner an jenem Nachmittag beim Parkettschleifen zu helfen. Der angetrunkene Schreiner wurde von dem Hauseigentümer erst wegen mangelhafter Arbeitgerügt, dann von der Baustelle verwiesen. Nach der Ankunft am Höglinger Weiher trank er weiter und wurde zudringlich. Als die junge Frau deshalb gehen wollte, spürte sie etwas im Rücken – die spitzen Zacken einer zerbrochenen Flasche, so vermutete sie. Der Angeklagte trieb sein Opfer in Richtung eines Schuppens, warf die 25-Jährige auf einen Kieshaufen, fixierte sie mit Händen und Knien und hielt ihr den Mund zu, als sie um Hilfe schrie. Auf Versuche, sich zu wehren, schlug der Täter zu, drohte mehrmals, der Geschädigten „das Genick zu brechen“. Während der Vergewaltigung wiederholte der 28-Jährige seine Drohungen und seine Schläge ins Gesicht. Sollte sie zur Polizei gehen, werde er sie samt ihrer Familie umbringen, gab er der Geschädigten auf dem Weg zum Auto mit. Die Frau erstattete dennoch Strafanzeige. Rechtsmediziner konstatierten erhebliche Verletzungen aufgrund der Vergewaltigung und der Misshandlung.
Der fünffach vorgeahndete 28-Jährige bedauerte gestern sein Handeln, führte es zurück auf Frust, seine Aggressivität unter Alkohol; er sei an dem Weiher ausgerastet. Er verpflichtete sich, der Nebenklägerin ein Schmerzensgeld von 12 000 Euro zu zahlen und für Folgeschäden aufzukommen.
Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Matthias Hollweg von der Justizvollzugsanstalt München, attestierte eine begrenzte Frustrationstoleranz, schwache Impulskontrolle und dissoziale Züge. Die Schuldfähigkeit zur Tatzeit sei nicht erheblich beeinträchtigt gewesen. In Bezug auf „Hang zum Alkohol“ liege ein Grenzfall vor mit „Verdacht auf beginnende Alkoholabhängigkeit“, andererseits mit zum Beispiel beruflicher Leistungsfähigkeit. Der Gutachter errechnete eine Alkoholisierung von lediglich einem bis eineinhalb Promille, empfahl eine sozialtherapeutische Behandlung im Strafvollzug.
Staatsanwalt Bernd Magiera nannte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und fünf Monaten als tat- und schuldangemessen. Opferanwältin Manuela Denneborg aus Rosenheim hob die schlimmen „30 bis 60 Minuten“ im Leben ihrer Mandantin hervor. Die 25-Jährige sei „extrem erniedrigt worden“ und könne sich vor allem das Motiv des Täters bis heute nicht erklären. Der Verteidiger forderte die Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsanstalt und eine dreijährige Haftstrafe.
Vergewaltigung am Weiher
Traunstein/Rosenheim (kd). Der Schreiner hatte sich am 23. August 2011 noch von einer 25-jährigen Bekannten freiwillig auf einer Baustelle helfen lassen. Zum „Dank“ vergewaltigte er sie später. Der 28-jährige Stephanskirchener und seine Helferin hatten nach Pfusch unter Alkoholeinfluss die Baustelle auf Wunsch des Hauseigentümers verlassen. Danach sind sie gegen 22 Uhr noch an den Höglinger Weiher bei Bruckmühl gefahren, wo er die Frau vergewaltigte. Der Prozess am Landgericht Traunstein mit Richter Dr. Jürgen Zenkel zog sich gestern; das Urteil lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und versuchter Nötigung hatte der Staatsanwalt neun Jahre und fünf Monate Haft beantragt.
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