„Urlaub“ statt Entführung

Chieming/Traunstein (dpa/kd). Es war keine Entführung, sondern eine Einladung „für ein paar Tage Urlaub in Oberbayern“. Seine ganz eigene Version von der Tat im Juni 2009 lieferte der Hauptangeklagte zu Prozessbeginn dem Landgericht Traunstein. Demnach wurde der Anlageberater nicht mit Gewalt von Speyer nach Chieming gebracht, sondern „als unser Gast zu uns nach Hause eingeladen“. Seit gestern müssen sich – unter großem Medieninteresse – zwei Rentner-Ehepaare aus Chieming und Schliersee und ein Komplize vor der 2. Strafkammer wegen Geiselnahme verantworten. Einer der beiden Ehemänner ist wegen einer Erkrankung derzeit allerdings nicht verhandlungsfähig.
Die Rentner-Gang gestern vor Gericht: Hinten links der 74-jährige Hauptangeklagte aus Chieming, rechts in Rot seine Frau (79), vorne die 64-Jährige aus Schliersee und, hinten, als Vierter von rechts, der 60-jährige Mitangeklagte – zusammen mit den Verteidigern Knut Oelschig, Harald Baumgärtl und Frank Eckstein. Fotos: dpa
Den Angeklagten im Alter zwischen 60 und 79 Jahren wird vorgeworfen, ihren Finanzberater entführt und im Keller eines Hauses in Hart b. Chieming tagelang als Geisel genommen zu haben. Der 57-Jährige sollte so in einer Art Selbstjustiz zur Rückzahlung von zusammen rund 2,4 Millionen Euro verlorener Geldanlagen gezwungen werden. Nach drei Tagen wurde das Opfer von einem Sondereinsatzkommando der Polizei befreit.

Der 57-Jährige wurde vom Gericht als Nebenkläger zugelassen und soll nach derzeitigem Terminplan am 25. Februar in den Zeugenstand treten. Der Mann reiste schon gestern mit seinem Verteidiger, Dr. Steffen Christmann aus Speyer, an und blieb während der Einlassungen der Angeklagten im Gerichtssaal.

Der Vorsitzende Richter hatte große Mühe, den Redefluss des 74 Jahre alten Chieminger Hauptangeklagten für Fragen zu stoppen. Unaufhörlich und bis ins kleinste Detail schilderte der Ex-Bauunternehmer, wie sich in den ersten Jahren die in den USA angelegten Dollar vermehrten. Zwölf Prozent Zinsen brachte die Anlage. Er war, nachdem er seinen Betrieb mit 59 Jahren wegen Erwerbsunfähigkeit aufgegeben hatte, mit seiner Frau nach Florida umgezogen und hatte dort den Finanzjongleur kennengelernt. „Die Zinszahlungen erfolgten pünktlichst“, berichtete der Angeklagte. Doch Ende 2007 drehte der Finanzberater den Geldhahn plötzlich zu. Die US-Immobilienkrise schlug zu. Es begann ein Kleinkrieg um die Rückzahlung der angelegten Millionen.

Nach mehreren erfolglosen Treffen mit dem inzwischen in Speyer lebenden Anlageberater entschloss sich der um sein Erspartes gebrachte Rentner, das Geld in einem „Finalgespräch“ einzutreiben. Zusammen mit dem 60 Jahre alten Komplizen fuhr er in dem festen Vorsatz nach Rheinland-Pfalz, den Finanzberater notfalls im heimischen Chieming zur Zahlung zu zwingen. „Bitte zücken Sie Ihr Scheckbuch und zahlen Sie mich aus“, will er zu dem Berater gesagt haben.

Als der 57-Jährige noch immer nicht mit sich reden ließ, wurde er nach der Schilderung des Hauptangeklagten in der Wohnung mit sanfter Gewalt in eine vorbereitete Kiste gesteckt und mit einer Sackkarre in den Kofferraum verfrachtet. „Ist er freiwillig eingestiegen in die Kiste?“, fragte der Vorsitzende Richter sarkastisch, und der Angeklagte antwortete ernst, dass das Opfer sich überhaupt nicht gewehrt habe. „Er hat nur gegrinst.“

Den Kofferraum will er mit einem „Luftpolsterfolienbett“ ausgeschlagen haben. „Ich habe noch ein Schaumstoffkissen untergelegt, damit er bequem liegt“, tischte der Angeklagte dem Gericht auf. Einen Fluchtversuch des Opfers während einer Rast mithilfe eines im Kofferraum liegenden Brecheisens wandelte der Angeklagte bei seiner Aussage zum gegen ihn gerichteten Mordanschlag um.

Mit schauspielerischer Begabung führte er dem Vorsitzenden Richter gar vor, wie der 57-Jährige das Eisen gegen ihn gerichtet habe. Überhaupt schilderte der Hauptangeklagte, der bis zum Ruhestand vor 15 Jahren als Industriekartonagenmeister gearbeitet und danach eine Bauträger- und eine Fenstervertriebsgesellschaft in Chieming besessen hatte, seine Version äußerst blumig und gestenreich. Des Öfteren untermalte er seine Vorstellung mit praktischen Demonstrationen, saß mal auf dem Fußboden oder spielte das vorgeblich sehr sanfte Fesseln des Opfers gestenreich an seinem Verteidiger nach.

Das Verlies im Keller des Chieminger Anwesens beschrieb der 74-Jährige als „Notgästezimmer“ samt Nasszelle. Auch sei man an jenem Juni-Tag 2009 – inzwischen war auch das befreundete Arzt-Ehepaar aus Schliersee am Chiemsee eingetroffen – nicht zu Gericht gesessen, sondern habe samt dem Anlageberater in gemütlicher Runde auf der Terrasse Kaffee getrunken.

Insgesamt zeigte sich der 74-Jährige Chieminger hinsichtlich der eigentlichen Entführung im Wesentlichen geständig, milderte aber auch hier alles ab. Verletzt worden sei der 57-Jährige ja nicht, aber möglicherweise habe er sich die Rippenbrüche ganz allein bei einem Treppensturz vor der Tat zugezogen. „Ich habe ihn nie geschlagen, auch keine Handkantenschläge erteilt. Ich hatte keinen Grund, Gewalt anzuwenden. Ich wollte nur Geld.“

Dass seine Frau über den Zweck der Fahrt nach Speyer informiert war, bestritt der Angeklagte und behauptete, seine Gattin habe erst am Tag der Ankunft mit dem 57-Jährigen in Chieming von dem unerwarteten Gast erfahren. Die Reaktion des Richters: „Wissen Sie was, Sie können sich das sparen. Ich gehe davon aus, dass Sie uns nicht mit der Wahrheit bedienen wollen. Reden’S doch nicht dauernd so komisch um den heißen Brei herum.“

Für den Prozess am Traunsteiner Landgericht sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Fortsetzung ist am 25. Februar, 9., 16., 22. und 23. März, jeweils um 9 Uhr. Die Urteile sollen am 23. März gesprochen werden.
Artikel vom 09.02.10
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