Übelste Kinderpornografie

Traunstein / Laufen (kd). Zwei Männer sollten gestern in Traunstein und Laufen vor Gericht stehen, weil auf ihren Computern Bilder und Videos gefunden wurden, auf denen Kinder vergewaltigt und misshandelt werden. Der Prozess in Laufen kam nicht zustande, weil der Angeklagte nicht erschienen war. Gegen den 46-Jährigen erging Haftbefehl. Ein 25-jähriger Traunsteiner wurde vom Schöffengericht Traunstein zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Auf dem PC des Mannes fand das Landeskriminalamt BadenWürttemberg im November 2008 Unmengen kinderpornografischer Dateien – widerlichste Missbrauchsszenen von Erwachsenen mit Kindern im Alter ab etwa dem zweiten Lebensjahr. Die Kripo Traunstein stellte bei einer Durchsuchung vier Datenträger sicher. Die Auswertung führte zur Anklage wegen Besitzes von pornografischen Schriften in 108 Fällen und wegen Verbreitung in vier Fällen.

Vor dem Schöffengericht mit Richter Wolfgang Ott beteuerte der Angeklagte gestern, er habe lediglich Musiktitel aus einer Tauschbörse downloaden wollen. Aus Zeitgründen habe er den Rechner tagelang laufen lassen und dabei jede Menge „Schrott aus dem Internet“, darunter die Kinderpornografie, erhalten.

Die üblen Videos, teils mit Ton, fanden die Ermittler auf dem PC, dem Notebook und zwei Festplatten, zum Teil abgelegt in einem „gelesenen“-Ordner. Die Dateien hatte der 25-Jährige über ein „Filesharing“-Programm, eine Tauschbörse, bezogen.

Der Angeklagte hob hervor, wenn er etwas aus dem Internet herunterlade, könnten zeitgleich andere User schon auf diese Daten zugreifen. Oft habe es ihm pressiert. Manchmal habe er den kompletten Musiktitel nicht gewusst. Deshalb habe er nicht den ganzen Titel eingegeben, sondern nur den Liedbeginn, beispielsweise „Sweet child“.

Er nannte ein weiteres Beispiel für einen Suchbegriff: eine französische Sängerin namens „Lolita“. Der Rechner sei den ganzen Tag gelaufen. Zwischen fünf und acht Gigabyte seien so zusammengekommen. Der Angeklagte weiter: „Dann war lauter Sch... drauf. Ich habe versucht, die Dateien zu sortieren, sie nicht sofort gelöscht, dann auf den Datenträgern hin und her geschoben. Es war meine eigene Blödheit, dass ich nicht besser sortiert habe.“

Zum Vorwurf des „Bereitstellens“ für andere Nutzer meinte der 25-Jährige: „Wenn ich nichts bereitstelle, kriege ich selbst auch nichts.“

Richter Wolfgang Ott war skeptisch: „Es fällt mir sehr schwer zu glauben, dass man, wenn man nur nach Liedern sucht, so etwas bekommt.“ Staatsanwalt Silvio Kirsten hakte nach: „Warum ziehen Sie Unmengen Daten herunter, wenn Sie nur ein bestimmtes Lied brauchen? Warum haben Sie die anderen Dinge nicht sofort gelöscht? Wir haben Ordnerstrukturen gefunden. Das heißt, Sie haben den ganzen Schweinkram abgelegt.“

Der Traunsteiner erwiderte: „Was uninteressant war, habe ich sofort gelöscht, manchmal aber auch irgendwo reingepackt.“ „Die Antwort des Staatsanwalts: „Ich sortiere doch nicht, um hinterher zu löschen. So etwas macht man nur, wenn man etwas aufheben will.“ Außerdem sei die enorme Menge an Kinderpornografie „schon merkwürdig“.

Bei „Filesharing“-Programmen könne man genau eingeben, was man habe wolle – beispielsweise Textdateien, Musik, Fotos oder Videos, informierte ein 56-jähriger Beamter der Kripo Traunstein im Zeugenstand: „Wenn ich nur Musik will, kriege ich auch nur Musik.“

Ein Schöffe wollte wissen, warum der Angeklagte angesichts der Kinderpornos nicht umgehend die Polizei eingeschaltet habe. Dazu der 25-Jährige: „Die Polizei hat eh so viel zu tun. Zweitens hatte ich Angst, dass das Ganze mir angehängt wird.“

Der Angeklagte habe Erfahrung beruflicher Art im IT-Bereich und im Tauschbörsengeschäft, eröffnete der Staatsanwalt sein Plädoyer. Deshalb sei nicht glaubhaft, dass der 25-Jährige die großen Mengen an Kinderpornografie versehentlich auf den Rechner gezogen habe. Er habe einschlägige Dateinamen verwendet. Deshalb sei er im Sinn der Anklage zu verurteilen. Zwei Jahre Freiheitsstrafe seien angemessen, könnten aber auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Neben der Einziehung der EDVHardware sei eine Geldauflage von 1000 Euro an einen gemeinnützigen Zweck erforderlich.

Verteidiger Christoph Wamsler aus Traunstein beantragte eine 18-monatige Strafe, ebenfalls mit Bewährung. Die Suchbegriffe des geständigen 25-Jährigen seien nicht geeignet gewesen, die Suche nach Musiktiteln einzugrenzen. Wamsler sprach von einem „schweren Fehler“ seines Mandanten in Bezug auf die Verbreitung. Beim „Besitz“ liege das Verschulden im unteren Bereich. Angesichts des Werts der Hardware bat der Verteidiger, von einer zusätzlichen Geldauflage abzusehen. „Ich weiß garantiert, das nächste Mal passe ich besser auf. Ich verzichte auf Tauschbörsen. CDs kaufe ich mir jetzt im Original“, zeigte sich der Angeklagte im „letzten Wort“ reuig.

Im Urteil auf 22 Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, Einzug der Hardware und Zahlung von 1000 Euro an den Kinderschutzbund Traunstein, sagte der Richter: „Die Geldauflage wäre normalerweise höher ausgefallen.“ Zum Thema Vorsatz sagte Ott, man könne geteilter Meinung sein. Von versehentlichem Downloaden gehe das Gericht nicht aus: „Man kommt nur über einschlägige Dateinamen daran.“ Das Urteil wurde mit Zustimmung aller Beteiligten sofort rechtskräftig.
Artikel vom 10.08.10
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