Durch 15 Messerstiche ins Herz und mehr als 30 Hammerschläge hatte der aus dem Kosovo stammende Bauunternehmer seine Lebensgefährtin in der Nacht zum 1. November vergangenen Jahres in Wenzenbach bei Regensburg getötet und sich danach der Polizei gestellt.
Zum Prozessauftakt hatte er durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen lassen, in der er bestritt, die Tat geplant zu haben. Sie sei vielmehr in einemZustand „höchster emotionaler Erregung“ geschehen. Der Verteidiger sprach von einem klassischen Overkill, der erfolgt sei, weil sich die Wut in seinem Mandanten über Monate hinweg aufgestaut habe.
Die Beziehung der Eltern zweier gemeinsamer Kinder war am Ende. Dabei hatte der Unternehmer seine Lebensgefährtin offenbar über alles geliebt, sie mit Schmuck überhäuft und ihr drei Autos gekauft, zuletzt ein Volvo Cabrio. Die Frau, die zunächst in seiner Firma die Buchführung erledigte, hatte sich seiner Aussage zufolge seit Anfang vergangenes Jahres völlig verändert. Über Internetkontakte sei sie in rechtsradikale Kreise abgedriftet. Sie habe sich das eiserne Kreuz und Nazisprüche auf den Arm tätowieren lassen und ihn als Ausländer beschimpft, von denen man Deutschland reinigen müsste.
Den Haushalt und die Familie habe sie immer mehr vernachlässigt. Häufig sei sie zu einem ihrer Internetbekannten gefahren und tagelang nicht Heim gekommen. Auch die vier Tage vor der Tat, so ergab die Beweisaufnahme des Gerichts, sei sei bei einem 20-Jährigen in Hof gewesen sein, von dem sie schwanger gewesen sein soll. Als sie dann nach Hause kam, habe sie sich nicht um die Kinder gekümmert, sondern sich sofort an den Computer gesetzt, um mit ihrem Freund zu chatten.
Die Kinder habe der Angeklagte versorgt und zu Bett gebracht. Als er dann selbst zu Bett gehen wollte, habe sie ihn aufgefordert, im Gartenhaus zu schlafen und gedroht, dass es sie nur einen Anruf kosten würde „und ganz Wenzenbach fliegt in die Luft“.
Daraufhin hatte ihr Mann aus der Küche ein Messer geholt und auf die Frau eingestochen, die sich mit einem Hammer zu wehren versuchte. Der Mann entriss ihr das Werkzeug und zertrümmerte damit ihren Schädel. Dann wechselte er seine Kleidung und ließ die Kinder von einem Bekannten zur Oma in den nördlichen Landkreis Traunstein bringen. Als sie dort angekommen waren, stellte er sich der Polizei.
Die Kinder, so behauptete der Angeklagte, hätten von der Tat nichts mitbekommen. Die Oma berichtete aber, dass der Bub sie mit den Worten begrüßt habe „Der Papa hat die Mama umgebracht“. Ob er die Schreie seiner Mutter tatsächlich gehört und danach auch den blutigen Vater gesehen hatte, das sollte eine Vernehmung des Buben vor Gericht klären. Weil Vater wie Sohn bei der Gegenüberstellung in Tränen ausbrachen, verzichtete das Gericht auf eine weitere Vernehmung.
Unklar ist weiterhin, ob der Angeklagte tatsächlich angekündigt hat, Daniela S. zu töten. Fest steht nur, dass die 28-Jährige ihren Lebensgefährten bereits einmal wegen Körperverletzung angezeigt hatte, diese Anzeige dann aber vielleicht mit Rücksicht auf die Familie zurückgenommen hatte. In der Folge war die Frau dann von einem Gericht wegen falscher Anschuldigung verurteilt worden.
Ein makaberes Detail am Rande: Der Gerichtsaal, in dem sich der Mann noch bis voraussichtlich 15. Oktober verantworten muss, wurde von seiner Firma umgebaut.
Tat war nicht geplant
Von Robert Piffer
Regensburg/Traunstein. Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 28-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Traunstein sollte eigentlich am heutigen Freitag das Urteil fallen. Aber der Fall, in dem ihr Lebensgefährte in Regensburg auf der Anklagebank sitzt, erweist sich als komplizierter als zunächst angenommen. Der Vorsitzende Richter unterbrach den Prozess. Das Urteil fällt voraussichtlich erst am 15. Oktober.
Regensburg/Traunstein. Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 28-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Traunstein sollte eigentlich am heutigen Freitag das Urteil fallen. Aber der Fall, in dem ihr Lebensgefährte in Regensburg auf der Anklagebank sitzt, erweist sich als komplizierter als zunächst angenommen. Der Vorsitzende Richter unterbrach den Prozess. Das Urteil fällt voraussichtlich erst am 15. Oktober.
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