Steinmaßl muss aufhören

Von Robert Seifert
München/Traunstein. Nach langen und heftigen Debatten, über die Ihre Lokalzeitung mehrfach und ausführlich berichtet hat, scheint es nun endgültig entschieden: Der Landkreis Traunstein wird bei den Kommunalwahlen 2014 einen neuen Landrat bekommen. Amtsinhaber Hermann Steinmaßl (CSU) darf aus Altersgründen nicht mehr antreten. Eine Freigabe der Altersgrenze lehnten nach dem Landtags-Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit im November nun gestern auch der Haushaltsausschuss sowie der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CSU und FDP ab. Erst bei den Wahlen 2020 soll die Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.
Da waren sie noch guter Hoffnung: Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände mit dem Traunsteiner Landrat Hermann Steinmaßl (Dritter von rechts) und dem Töginger Bürgermeister Horst Krebes (Dritter von links) hatten im November eine Resolution zur Freigabe der Altersgrenze schon 2014 an den Vorsitzenden des Landtags-Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, Joachim Hanisch (Mitte), übergeben. Foto: Helmö
Die CSU-Fraktion sei mehrheitlich davon überzeugt, für die Wahlen 2014 das Paket Altersgrenze nicht noch einmal aufzuschnüren, bestätigte der heimische Stimmkreisabgeordnete Klaus Steiner gestern telefonisch aus dem Maximilianeum Ihrer Lokalzeitung. Er macht keinen Hehl daraus, dass er die Anhebung gerne schon 2014 gesehen hätte – auch, um Steinmaßl, der eine sehr gute Politik mache, eine weitere Amtszeit zu ermöglichen.

Konkret geht es um Artikel 39 des Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes. Darin heißt es: „Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister und zum Landrat kann (...) nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.“ Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Mai 2014, Steinmaßl wird am 15. Mai 2013 bereits 65 und ist damit aus dem Rennen. Das letzte Wort hat am 14. Februar der Landtag. Dass die Regierungskoalition da noch plötzlich umschwenkt, ist zwar theoretisch möglich, erscheint aber äußerst unwahrscheinlich.

Steinmaßl setzt bis dahin auf die „Kraft der Argumente“: Die Begründung für die Änderung des Gesetzes erst 2020 sei nicht nachvollziehbar: „Man kann mit 65 oder auch älter Ministerpräsident bzw. Minister werden, aber nicht mehr Bürgermeister oder Landrat. Dabei werden Minister bestellt, wogegen Bürgermeister und Landräte direkt vom Volk gewählt werden. Die Bürger sollen entscheiden können, wen sie wählen wollen.“ Er empfindet den Gesetzentwurf der Staatsregierung als Diskriminierung. Sein Miesbacher Amtskollege Jakob Kreidl hat bereits eine Verfassungsklage wegen Altersdiskriminierung oder eines Verstoßes gegen die Berufsfreiheit ins Spiel gebracht. Ob es so weit kommt, blieb gestern offen.

Rückendeckung hatten Steinmaßl und seine „Leidensgenossen“ wie Kreidl oder die Oberbürgermeister Christian Ude (München) und Hans Schaidinger (Regensburg) ausgerechnet von der Landtags-Opposition bekommen: SPD, Freie Wähler und Bündnis 90/Die Grünen sind wie die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände gegen die Altersgrenze. Landkreis-, Städte- und Gemeindetag hatten im Vorfeld der Innenausschusssitzung eine Resolution zur Aufhebung der Altersgrenze an den Ausschussvorsitzenden Joachim Hanisch (FW) überreicht. Die Skepsis ist groß, ob die Grenze einer verfassungsrechtlichen Überprüfung Stand halten würde.

Vertreter der Regierungsfraktionen verteidigten die Anhebung erst 2020: Diese Übergangsfrist sei notwendig, um Einzelfallregelungen zu vermeiden, so Dr. Florian Herrmann (CSU): „Wir wollen keine Regelungen, denen man ansieht, für wen sie gestrickt sind.“ Die „politische Hygiene“ war auch laut Klaus Steiner der Hauptgrund für die CSU-Fraktion, die Anhebung schon 2014 abzulehnen: Die Koalition wollte den Anschein vermeiden, dass amtierende Lokalpolitiker begünstigt werden: „Wir wären doch sofort dem Vorwurf der Spezlwirtschaft ausgesetzt gewesen – dass wir das nur für unsere Parteikollegen machen, die ja hauptsächlich von der Regelung betroffen sind.“

Gleichzeitig wird laut dem Gesetzentwurf ganz jungen Kandidaten das Leben erleichtert: Kommunale Nachwuchstalente sollen auf Vorschlag der FDP künftig schon mit 18 als Landrat oder Bürgermeister kandidieren können. Bisher liegt die Altersgrenze bei 21.

Nachdem sich das Aus für Steinmaßl abzeichnet, machte CSU-Kreisvorsitzender Klaus Steiner die Nachfolgedebatte bereits am Dienstagabend zum Thema der Kreisvorstandssitzung. Darin wurde ein Fahrplan für Kandidatensuche und -nominierung beschlossen.

Laut Steiner ist der frühestmögliche Zeitpunkt der Nominierung im Juni/Juli 2013. Die Delegierten für die Nominierungsversammlung werden im Frühjahr 2013 in den Ortsverbänden gewählt. Bis dahin kann jeder kandidieren, „und selbst in der Versammlung könnte noch jemand aufstehen und sich aufstellen lassen“, so Steiner.

Nach einem offiziellen Aufruf an die Ortsverbände will Steiner nun bis Ende März Wahlvorschläge sammeln und das Interesse bei den Vorgeschlagenen abklopfen. In fünf Regionalkonferenzen sollen die möglichen Kandidaten der Basis präsentiert und die Stimmung eruiert werden. „Da wird sich ein Kandidat herauskristallisieren, den wir im September in einer Art Vornominierung bestimmen und mit ihm als Empfehlung in die Nominierungsversammlung gehen wollen“, so Steiner.

Das CSU-Kandidatenkarussell nimmt also Schwung auf. Während Steiner selbst und Bezirksrat Markus Fröschl bereits abgewunken haben und sich Karl Schleid (Kandidatur unwahrscheinlich) noch nicht näher geäußert hat, werden immer wieder Sigi Walch, Franz Parzinger, Konrad Schupfner und Andreas Bratzdrum genannt. Walch soll im südlichen Landkreis die besten Karten haben, Schupfner im nördlichen – der CSU steht eine spannende Kandidatensuche ins Haus.
Artikel vom 27.01.12
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