Sexueller Missbrauch blieb straflos

Traunstein/Wasserburg (kd). Ein inzwischen 36 Jahre alter Lehrer an einer Schule im Raum Wasserburg missbrauchte ab Frühjahr 2007 eine damals 15-jährige Schülerin. Obwohl der Pädagoge sich dadurch des zweifachen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen unter 16 Jahren schuldig gemacht hatte, kam er ohne Strafe davon. Grund: Das Liebespaar ist mittlerweile verlobt und will nächstes Jahr heiraten.
In erster Instanz hatte das Schöffengericht Rosenheim den Lehrer im September zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Monate mit Bewährung gefordert. Auf Berufung beider Seiten beleuchtete die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel gestern den Fall. Ergebnis: Der Schuldspruch wurde rechtskräftig. Von einer Strafe sah das Gericht aber ab.

Durch Zufall waren auf dem PC des Lehrers eindeutige Fotos der Schülerin entdeckt und zur Anzeige gebracht worden. Der Elternbeirat wurde aktiv, der Lehrer vom Dienst suspendiert und ans Schulamt Rosenheim versetzt. Dort musste er „untergeordnete Arbeiten“ erledigen, wie er gestern schilderte. Er sei isoliert und auf Beschwerde dagegen im November bei vollen Bezügen gänzlich suspendiert worden. Seine Verteidiger ergänzten, ein Dienstenthebungsverfahren laufe, außerdem ein Disziplinarverfahren.

Die Geschädigte, mittlerweile Auszubildende, wurde vor wenigen Tagen 18 Jahre alt. Vor eineinhalb Jahren, kurz nach Rechtskraft der Scheidung von seiner 30-jährigen Ehefrau, hatte sich der Lehrer mit seiner früheren Schülerin verlobt. Ab dann sah sich das Paar jeden Tag. Seit einem halben Jahr leben die beiden zusammen, wie sie übereinstimmend erklärten. Der 36-Jährige betonte, die Heirat sei nach Ausbildungsende seiner Verlobten geplant: „Dann wollen wir alles auf ein vernünftiges Fundament stellen.“

In einer Verteidigererklärung war gestern die Rede von „einem Racheakt der Ehefrau“, die mit Geldforderungen gescheitert sei und deshalb versuche, die Existenz des Angeklagten zu vernichten. Die 30-Jährige äußerte sich vor der Siebten Strafkammer nicht, nahm ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch.

Die 18-Jährige wollte zu den Punkten der Anklage nichts sagen, beschränkte sich auf Angaben zu ihrem Befinden. Auf die Frage des Richters „Lieben Sie ihn?“, erwiderte sie: „Ja, sonstwürde ich das alles nicht mitmachen. Wir haben uns gesehen und gefunden.“ Dr. Zenkel hakte nach: „Manche Mädchen himmeln ihren Lehrer an.“ Die Antwort: „Das war mehr – von beiden Seiten.“ Die Zeugin betonte, inzwischen ständen auch ihre anfangs schockierten Eltern hinter der Beziehung: „Sie wissen, er ist meine große Liebe.“

In den Plädoyers von Staatsanwalt Bernd Magiera und den Verteidigern – beide Seiten beantragten Strafverzicht – war von einem „klassischen Liebesverhältnis“ die Rede. Bewiesen sei es durch die Angaben des Paares sowie den damaligen E-Mail-Verkehr. Ein Verteidiger meinte: „Wir haben keinen klassischen Fall des Kindesmissbrauchs, bei dem ein Lehrer seine Machtposition ausnützt. Es wäre tragisch, zusätzlich zur Verurteilung, die man aussprechen muss, noch eine Strafe zu verhängen.“ Von einer „auf Dauer angelegten Liebesbeziehung“ redete der Staatsanwalt. Die Frau habe keine Schäden davon getragen. Die Initiative sei auch von ihr ausgegangen.

Im Urteil führte der Richter aus: „Den Kernvorwurf hat der Angeklagte indirekt durch Rücknahme seiner Berufung eingeräumt.“ Dr. Jürgen Zenkel hob heraus, die Liebesbeziehung habe sich verfestigt, und schloss: „Ich wünsche Ihnen beiden alles Gute.“ Alle Beteiligten akzeptierten das Urteil. Sichtlich erleichtert verließ das Paar den Gerichtssaal.
Artikel vom 11.03.10
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