Schmugeld und Schwebeposten

Von Monika Kretzmer-Diepold und Paul Winterer
Traunstein/Eggstätt. Der Ex-Bürgermeister von Eggstätt, Stefan Beer, ist sich im Zusammenhang mit Betrügereien seiner früheren Geliebten und Rathaus-Mitarbeiterin keiner Schuld bewusst. Vor dem Traunsteiner Landgericht stritt der CSU-Kommunalpolitiker am Freitag ab, von den kriminellen Machenschaften der Kassenverwalterin gewusst zu haben. Der 50-Jährige ist wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat angeklagt, wie es im Strafgesetzbuch steht. Der Gemeinde Eggstätt entstand durch die Betrügereien der Frau ein Schaden von fast 35 000 Euro.
Gestern wortreich vor Gericht: Stefan Beer (50), Ex-Bürgermeister der Gemeinde Eggstätt (links), und sein Verteidiger Dr. Andreas Kastenbauer. Beer muss sich seit gestern vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Er soll Unterschlagungen der früheren Kassenverwalterin, mit der er zudem eine Liaison hatte, aus der Gemeindekasse bemerkt, sie aber nicht aufgedeckt haben. Foto: kd
Die Entnahmen aus der Barkasse – die Anklagebehörde listet 19 Fälle auf – sollen 2005 begonnen haben. Einmal zweigte die Frau die gemeindlichen Einnahmen aus dem Bootsverleih am Hartsee für sich ab, ein andermal wanderten Einnahmen aus dem Wertstoffhof oder aus Parkscheinautomaten in ihre Tasche. 2007 flog der Schwindel auf. Die Frau wurde amtsenthoben und 2011 zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bürgermeister stand 2008 nicht mehr zur Wahl. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn 2011 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (100 Tagessätze zu je 60 Euro). Staatsanwaltschaft und Angeklagter legten aber Berufung ein.

Die 7. Strafkammer des Landgerichts wies nun zu Prozessbeginn in zweiter Instanz mehrere Anträge des Verteidigers Dr. Andreas Kastenbauer aus Traunstein ab, das Verfahren einzustellen bzw. ans Rosenheimer Amtsgericht zurückzuverweisen. Der Anwalt begründete dies damit, dass bei seinem Mandanten keinerlei Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung im Amt vorlägen. Kastenbauer: „Wir wollen genügend Indizien erarbeiten, dass die Fehlbeträge durch schlampige Kassenführung entstanden.“ Zudem kündigte der Anwalt an, die Vereidigung von Zeugen zu beantragen, die im Rathaus beschäftigt sind.

Der Angeklagte selbst bescheinigte seiner Ex-Geliebten, als Kassenverwalterin einen guten Job gemacht zu haben. Die Mitarbeiterin sei stets zuverlässig gewesen. Zum Thema laxe Arbeitsmoral bei der alkoholkranken 43-Jährigen meinte er: „Dass was mit den Arbeitszeiten war, habe ich nicht mitgekriegt. Es spielt auch keine große Rolle – wenn die Leistung stimmt.“ Er habe auch nicht feststellen können, dass seine Geliebte auf großem Fuß lebt. Sie habe immer den gleichen Lebensstandard gepflegt, keine teuren Urlaubsreisen unternommen, kein teures „G’wand“ gekauft. Er sei entsetzt gewesen, als er von den Unregelmäßigkeiten in der Rathauskasse erfuhr.

Wortreich, teils etwas polemisch sagte der Ex-Bürgermeister aus, der inzwischen in einer Privatfirma angestellt ist. Er selbst habe in Eggstätt ab 1985 als geschäftsleitender Beamter, dann als Bürgermeister fungiert – „mit Eifer, mit Leidenschaft, mein Beruf war mein Leben, mein Hobby, meine Freude, mein Spaß“. Bis heute wisse er nicht, wer damals was gemacht habe. Wie das Geständnis der 43-Jährigen zustande kam, wie es in erster Instanz gewertet wurde, habe seinen „Glauben an den Rechtsstaat erschüttert“.

Unterschwellig herauszuhören war bei Stefan Beer: Ein früherer Kämmerer komme für das „Schlamassel“ in der Gemeindekasse in Frage. Der Ange-klagte bezeichnete den Mann als „low performer“ (übersetzt „Faulpelz“ oder „leistungsschwacher Mitarbeiter“, Anm. d. Red.). Neben der Gemeindekasse habe es „Sonderkassen“, etwa des Wertstoffhofs und der Bücherei, gegeben. Diese Sonderkassen seien nicht geprüft worden. Beer führte ab 2006 Arbeitsrückstände an, Eifersüchteleien zwischen Kassenverwalterin und Stellvertreter: „Jeder hat Fehler auf den anderen geschoben.“ Letztlich habe er mit der 43-Jährigen einen Auflösungsvertrag geschlossen – „nicht weil ich davon ausging, dass Geld fehlt, sondern weil die Qualität gelitten hat“. Keinesfalls habe er „die Augen zugemacht, weil ich mit ihr liiert war“. „Keinen Anlass zum Hinterfragen“ hätten sechs Gehaltsvorschüsse der 43-Jährigen geboten: „Das war ein Dankeschön für fleißige Arbeit.“

Das Verhältnis zwischen Chef und Untergebener habe bei anderen „Stutenbissigkeit“ hervorgerufen. Vielleicht gebe es auch „Rachegedanken“ als Hintergrund für aus dem Rathaus verschwundene Quittungen für nicht verbuchte Barzahlungen, so Beer. „Schwebeposten“ hätten existiert, ebenso „Schmugeld“ für den Gemeinderatsausflug. Manche Einzahler hätten keine Quittung gewollt.

Stefan Beer sagte außerdem aus: „Es gab pro Jahr 8000 bis 9000 Belege. Ich habe nicht alle angeschaut, auch nicht jeden Abend die Schrauben im Wertstoffhof gezählt.“ Zum Thema Alkohol bei der 43-Jährigen und dem üblichen Freitagsumtrunk im Rathaus bemerkte er: „Ein kleines Schlückchen habe ich auch mit anderen getrunken. Das gehört zur Mitarbeitermotivation.“

Für den Prozess sind drei weitere Verhandlungstage am 6., 13. und 29. Februar, jeweils 8.30 Uhr, vorgesehen. Es werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil soll am 29. Februar verkündet werden.
Artikel vom 04.02.12
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