Schlamperei und Beschwichtigungen

Traunstein/Rosenheim/Eggstätt (kd). Der amtierende Eggstätter Bürgermeister Hans Schartner und der frühere Kämmerer haben jetzt im „Kassenaffären“-Prozess gegen den 50-jährigen Ex-Bürgermeister Stefan Beer vor der Siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein ausgesagt. Dabei kamen teils verheerende Zustände auf den Tisch. Der Kämmerer war mit seinem Verdacht der Kassenveruntreuung auf taube Ohren gestoßen. Der Nachfolger Beers fand bei seinem Amtsantritt als Bürgermeister ausgeräumte Schränke und einen leeren PC vor.
Soll über das Kassenloch informiert worden sein: Eggstätts Ex-Bürgermeister Stefan Beer. Foto:kd
Dem Angeklagten liegt „Verleiten einer Untergebenen“ zur Last. Seine 43-jährige frühere Freundin und Kassenverwalterin soll tief in die Bar-Kasse gegriffen, der damalige Bürgermeister das gewusst und geduldet haben. Insgesamt geht es in der „Kassenaffäre“ um über 33 000 Euro. Ein Teilschaden von rund 3600 Euro liegt der Anklage gegen Beer zugrunde.

Der jetzige Bürgermeister Hans Schartner (ÜWG), der im Mai 2008 sein Büro im Rathaus bezogen hatte, berichtete von ausgeräumten Schränken und dem leeren Computer seines Amtsvorgängers Beer (CSU).

Beer, gelernter Verwaltungsfachwirt, war von 1985 bis 1992 geschäftsleitender Beamter, von 1992 bis zu seiner Abwahl im März 2008 Erster Bürgermeister. Die Position des Geschäftsleiters wurde 1992 gestrichen, hatte doch Stefan Beer selbst die erforderliche Qualifikation. DieKassenverwalterin, seit 2000 im Rathaus, wurde seine Geliebte, wohnte vom Herbst 2006 bis Sommer 2007 in seinem Haus. Von „Unstimmigkeiten“ in der Gemeindekasse war schon vor 2006 die Rede gewesen. Wegen auffallend geringer Summen in den Parkautomaten wurden beispielsweise 2005 zwei Gemeindemitarbeiter verdächtigt, die Geräte manipuliert zu haben.

Ab Herbst 2007 gab es Anfragen im Gemeindeparlament. Bürgermeister Schartner, zu jener Zeit Gemeinderat, erinnerte sich: „Im September 2007 sagte Beer, die Buchungen seien bis auf wenige nachgeholt. Das Thema Kasse sei erledigt.“ Auch dem Alkoholkonsum und der fragwürdigen Dienstauffassung der Kassenverwalterin hätten Fragen im Gemeinderat gegolten. Der Ex-Bürgermeister habe 2006 erklärt, er habe für Abhilfe gesorgt. Der Pflicht eines Bürgermeisters für jährliche „unangekündigte Kassenprüfungen“ sei Beer laut eigenen Angaben 2004 und 2005 nachgekommen und habe 2006 mit der Prüfung begonnen. Doch die entsprechenden Unterlagen seien weg.

Beer hatte den früheren Kämmerer indirekt als eigentlich Schuldigen an der Finanzmisere durch schlampige Kassenführung dargestellt. Der amtierende Bürgermeister Schartner: „Es gab mit ihm keine größeren Probleme. Man musste sich um ihn nur ein bisschen kümmern.“ Der Geschäftsleiter, seit 1990 bei der Gemeinde Eggstätt, seit gut einem Jahr in der jetzigen Funktion, bezeichnete das Büro der einstigen Kassenverwalterin als „chaotisch“, ihre Arbeitsmoral als „schlecht“. Auszahlungsbelege, Ordner, Kontoauszüge seien herumgelegen. Und: „Die Frau war zeitweise betrunken während der Arbeit.“

„Man wollte mir alles in die Schuhe schieben“, betonte gestern der frühere Kämmerer der Gemeinde Eggstätt. Der inzwischen 53-Jährige vertrat die Kassenbeamtin während deren Abwesenheit. Dabei fand er in dem unordentlichen Büro in einer „Zettelmappe“ zufällig zahlreiche Belege über Bareinnahmen, die aber nirgends verbucht waren.

Der 53-Jährige hatte sich auf eine Stellenanzeige der Gemeinde Anfang 2006 beworben. In dem Inserat, das der Zeuge dem Gericht präsentierte, stand: „Praktische Erfahrungen im Kassen- und Haushaltsrecht sind von Vorteil, aber nicht Bedingung.“ Der Bewerber verfügte zwar über Erfahrung in der Kassenverwaltung, aber nicht als Kämmerer. Das habe er beim Vorstellungsgespräch angeführt. Der Bürgermeister habe gesagt: „Die paar Zahlen werden Sie doch zusammenrechnen können.“ Niemand habe ihn eingearbeitet. Nach einigen Monaten bemerkte er die Alkoholprobleme der Kassenverwalterin, die übrigens schon einige Jahre vorher – vor der Beziehung mit Beer – eine zweijährige Liaison mit seinem 47-jährigen Amtsvorgänger hatte.

Im Mai 2007 stieß der Kämmerer während Erkrankung der 43-Jährigen auf die Unstimmigkeiten in der Gemeindekasse. Er schätzte den Fehlbetrag anfangs auf mindestens 10 000 Euro. Letztlich ergaben die Ermittlungen laut Anklageschrift von Staatsanwalt Christian Sattelberger ein Defizit von mehr als 33 000 Euro.

Wegen der Kassenungereimtheiten suchte der 53-Jährige zunächst zweimal Hilfe bei der Polizei. „Ich wollte wissen, was ich tun soll. Der Bürgermeister schob ja mir alles in die Schuhe.“ Schließlich folgte der Kämmerer dem Rat der Polizei, auf dem „Dienstweg“ vorzugehen. Er informierte im Mai 2007 den Bürgermeister. Beer habe den Alkoholkonsum seiner Freundin mit „wahrscheinlich starker Migräne“ entschuldigt. Die anderen Dinge solle er schriftlich festhalten, lautete die Antwort. Der 53-Jährige gestern weiter: „Ich übergab die Aktennotiz. Der Bürgermeister ordnete nichts an.“

Nach vier bis fünf Monaten, in denen weiter nichts geschah, wandte sich der Kämmerer an den Zweiten Bürgermeister. Im September 2007 liefen so schließlich die Ermittlungen an. Die Unterschlagungen gingenaber nach Mai 2007 weiter. Und: Nur für Unterschlagungsfälle der 43-Jährigen in diesem Zeitraum verurteilte das Schöffengericht Rosenheim den Angeklagten 2011 wegen „Verleitens einer Untergebenen“ zu 100 Mal 60 Euro oder 6000 Euro Geldstrafe. Staatsanwalt Sattelberger will die Höhe des Tagessatzes überprüft haben. Das Gericht sah das genauso. Der Vorsitzende Richter Volker Ziegler betonte, Beer beziehe Ruhestandsgehalt eines hauptamtlichen Bürgermeisters und Gehalt aus einer leitenden privatwirtschaftlichen Tätigkeit.

Während der Aussage des früheren Kämmerers schüttelte Stefan Beer gestern häufig den Kopf und verzog den Mund, teils lachend. Nach Belehrung des Zeugen, er müsse sich durch wahrheitsgemäße Aussage nicht selbst belasten, fragte der Vorsitzende Richter den Ex-Kämmerer direkt: „Haben Sie möglicherweise Geld unterschlagen? Haben Sie manipuliert?“ Der Zeuge antwortete mit einem klaren „Nein.“ Er bestätigte, auch andere Personen hätten die finanziellen Diskrepanzen erkennen können, „mittels EDVAusdruck und Vergleich, was in der Kasse da ist“.

An „unvermutete Kassenprüfungen“ durch den Bürgermeister, wie von der Gemeindeordnung vorgeschrieben, konnte sich der 53-Jährige nicht erinnern. Ein überörtlicher Kassenprüfer des Landratsamts Rosenheim kam gestern zu dem Schluss, dass im Falle einer Liebesbeziehung zwischen Bürgermeister und Kassenverwalterin der Zweite Bürgermeister die Kasse hätte prüfen müssen. Die Verhandlung wird am 13. und 29. Februar, jeweils um 8.30 Uhr, fortgesetzt.
Artikel vom 07.02.12
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