Post vom Abzock-Anwalt

Von Thomas Thois
Stein a. d. Traun/München. Wer in den letzten Tagen oder Wochen – wie mehrere Bürger in Stein a. d. Traun – Post des Osnabrücker Rechtsanwalts Olaf Tank in seinem Briefkasten gefunden hat, ist Zielscheibe dreister Internet-Abzocke. Der bei Verbraucherschützern einschlägig bekannte Anwalt fungiert als Geldeintreiber für dubiose Internetportale und lässt dabei ganze Abmahnwellen über Deutschland rollen. Auch Stein a. d. Traun ist von den harsch formulierten Inkasso-Forderungen über 138 Euro erfasst worden.
Dreiste Abo-Falle: Die jüngste Mahnwelle von opendownload.de hat auch Stein/Traun erfasst, wie dieses Inkasso-Schreiben an eine Lokalzeitungsleserin zeigt.
„Wir haben das Geld natürlich nicht bezahlt, denn unsere Tochter, auf die die Rechnung ausgestellt war, hat sich nichts Kostenpflichtiges aus dem Internet heruntergeladen“, sagt die 46-jährige Steinerin, die den Mahnbescheid vor kurzem erhalten und die Lokalzeitung darüber informiert hat. „Man muss Leute, die da leichtgläubig sind und schnell eingeschüchtert das Geld einfach überweisen, vor solchen unverschämten Methoden warnen.“ Immerhin sind in ihrem Nachbars- und Bekanntenkreis allein fünf solcher Mahnbescheide aufgeschlagen.

„Eine klassische InternetAbo-Falle, die uns seit drei Jahren in Massen zu schaffen macht.“ So beschreibt Markus Saller, Rechtsreferent bei der Bayerischen Verbraucherzentrale in München, die Olaf-TankConnection. „Täglich bekomme allein ich zwei bis drei Beschwerden über opendownload.de.“ So heißt die von der berüchtigten Content-Services-Limited-Plattform mit Sitz in Mannheim betriebene InternetAbzockseite, für die Olaf Tank als Inkasso-Verwalter auftritt.

Opendownload.de, das Inhalte und Aufmachung oft ändert und rechtliche Schlupflöcher ausnutzt, operiert mit folgender Masche: Die Homepage bietet vermeintlich kostenlose Downloads von gängiger GratisSoftware für den PC an, etwa Open Office, Adobe Reader oder Excel Viewer. Wobei in der Branche auch Hausaufgabenhilfen, Lehrstelleninfos, Witze, Basteltipps, Musikdownloads, Rezepte oder Grußkarten gängige Köder sind. Klickt man nach Eingabe von Name, Adresse und Geburtsdatum auf den Anmelde-Button, ist es schon zu spät, denn dann hat man das „Kleingedruckte“ übersehen, einen hinterlistig-unauffälligen Text am rechten Seitenrand, der da lautet: „Durch Drücken des Buttons ,Anmelden‘ entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre“.

„Ein tückischer Pferdefuß und eine echte Abzocke“, findetVerbraucherschutz-Anwalt Markus Saller. „Da wird über die Kostenpflichtigkeit des ausdrücklich als kostenlos angekündigten Download-Angebots arglistig hinweggetäuscht. Aus juristischer Sicht ist damit keinesfalls ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.“ Deshalb solle man die Mahnung, die dann der ominöse Rechtsanwalt Olaf Tank an die Online-Opfer verschickt, auf keinen Fall bezahlen.

Tausende solcher Briefe lassen die Betreiber der Abzock-Websites jede Woche verschicken, schätzen Internetspezialisten. Die aktuelle, harsch formulierte Mahnung von Anwalt Tank fordert – unter Androhung, gerichtliche Schritte einzuleiten - 96 Euro für die OpendownloadNutzung, dazu Mahn- und Anwaltsgebühr, insgesamt 138 Euro.

„Am besten man reagiert gar nicht darauf“, empfiehlt Verbraucherschützer Saller. „Wir haben auf unseren Internetseiten zwar vorgefertigte Musterantwortbriefe parat, mit denen man nochmal alles ausdrücklich widerrufen kann. Die Erfahrung zeigt aber: Auch wenn man nichts tut, ist von Seiten des Geldeintreibers nichts zu befürchten, da ist noch nie etwas nachgekommen.“ Der Grund liege auf der Hand: Der nächste Schritt für den Inkasso-Mann wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid, der kostet jedoch 300 Euro, die das Amtsgericht verlangt, um zu überprüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist. „Und dieses Geld“, so Saller, „investieren die Abzocker nicht“, für die sei bei der großen Menge an Mahnungen schon der geringe Anteil an leichtgläubigen Opfern, die unter der Drohkulisse des anwaltlichen Schreibens vorschnell bezahlen, einträglich genug.

Laut der „Osnabrücker Zeitung“, die „ihren“ Abzock-Anwalt genauer unter die Lupe genommen hat, liegen tausende Anzeigen gegen diese Machenschaften bei den Ermittlern vor. Wegen der schier unüberschaubaren Masse habe die Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Frankfurt die Ermittlungen an sich gezogen. Nach deren Angaben seien 2800 Fälle eingestellt worden, weil kein Betrug nachzuweisen sei, einige hundert Fälle würden noch der Prüfung harren. Und dann seien da noch etwa 900 Fälle von Surfern, die energisch bestreiten, die kostenpflichtigen Angebote überhaupt angeklickt zu haben.

Letzteres ist auch bei der Familie in Stein der Fall. „Unsere Tochter ist sich hundertprozentig sicher, nicht auf dieser opendownload-Seite gewesen zu sein.“ Wie dann der ominöse Herr Tank an die Adresse gekommen ist? „Denkbar wäre, dass es ein unbekannter Dritter war, der sich unter fremden Namen die Sachen heruntergeladen hat“, sagt Markus Saller. „Im Internet ist man vor so etwas nie gefeit.“ Und das würde in seinen Augen auch erklären, warum die Familie in Stein nicht die übliche erste Mahnung oder Rechnung per Mail bekommen hat, sondern die InkassoForderung hier gleich ohne Vorwarnung ins Haus geflattert ist.

Über die Machenschaften der dubiosen Internetanbieter und des öffentlichkeitsscheuen Osnabrücker Anwalts gibt es hunderte Einträge von Opfern in Internetforen sowie Warnungen auf Verbraucherschutzseiten. Außerdem haben in jüngster Zeit viele Fernsehmagazine wie etwa „Wiso“ oder „Akte 09“ über die „modernen Räuber“ berichtet.

„Auch wenn man ihm Betrug nicht nachweisen kann – was er macht, ist unseriös. Das zieht unsere ganze Zunft in den Schmutz“, sagt Anwalt Markus Saller über das schwarze Schaf unter den deutschen Juristen. Seine Masche sei es, immer gleich mit großem juristischem Geschütz aufzufahren und die Betroffenen einzuschüchtern. „Aber jedem, der so ein Schreiben bekommt, sei nochmal versichert: „Der Herr mahnt gerne und heftig, aber: Er setzt es nicht gerichtlich durch. Man muss sich also keine Sorgen machen, wenn man nichts unternimmt, und auch keine Angst haben vor einem negativen Schufa-Eintrag.“
Artikel vom 08.04.09
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