Nach Tod des Vaters durchgedreht

Traunstein/Ruhpolding (kd). Der Tod des Vaters nach schwerer Krankheit brachte einen mittlerweile 30-jährigen Handwerker im August 2008 völlig aus der Spur. Er landete im Bezirksklinikum in Gabersee. Für die Beerdigung des Vaters durfte er die Klinik verlassen, konsumierte jedoch Medikamente und Alkohol. Am Abend schaffte ihn seine Familie ins Krankenhaus Ruhpolding. Dort drehte er ganz durch, misshandelte eine Krankenschwester, ging auf eine Ärztin los und verletzte sich beim flüchtenden Sprung aus vier Metern Höhe selbst. Das Amtsgericht Traunstein verhängte nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Vollrauschs eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Nach seiner damaligen Einlieferung die Klinik Ruhpolding hatte der 30-Jährige randaliert. Zunächst beleidigte er eine Krankenschwester. Diese rief eine Ärztin zu Hilfe. Die Medizinerin versuchte, den renitenten Patienten, der unbedingt weg wollte, zu beruhigen. Das gelang nicht. Da drohte sie mit der Polizei. Der Angeklagte, der an dem Tag auch noch Geburtstag hatte, wollte die Flucht ergreifen, drückte die Ärztin dabei gegen einen Schrank. Zwischenzeitlich unternahm die Krankenschwester den Versuch, die Balkontür zu verschließen. Als der Mann das merkte, packte er die Frau am Hals und drückte sie zu Boden. Er drehte ihr dabei die Luft ab und drohte: „Ich erwürge Dich, Du Schnalle“. Dem Opfer, das sich nach Kräften wehrte, wurde schwarz vor Augen. Vor noch weitaus schlimmeren und lebensbedrohlichen Folgen bewahrten sie die Ärztin und eine Schwesterkollegin, die den Angreifer mit vereinten Kräften wegzogen.

Der 30-Jährige konnte sich erneut losreißen und trat mindestens zehn Mal auf die Krankenschwester ein. Die Tritte trafen Rumpf-, Bauch- und Beckenbereich. Die anderen beiden Frauen konnten den tobenden Patienten ein weiteres Mal wegreißen von seinem Hauptopfer – das schließlich bei dem Wurf mit einem Stuhl durch den 30-Jährigen gerade noch beiseite springen konnte. Der Angeklagte selbst verletzte sich bei dem folgenden Sprung vom Balkon im Beinbereich und leidet bis heute an den Folgen. Die Krankenschwester trug ein multiples Kopf-Hals-Trauma, Schluckbeschwerden, Heiserkeit und Schmerzen an Hals, Wirbelsäule und Ohr davon, dazu noch mehrere schwere Prellungen. Die zweite Schwester erlitt eine Schulterprellung und einen Bluterguss.

Im Juni 2009 stand das Verfahren erstmals auf dem Sitzungsplan des Amtsgerichts. Mehrmals platzten Termine aus verschiedenen Gründen. Unter anderem ordnete der inzwischen verstorbene Richter Herbert Pickenhan ein psychiatrisches Gutachten für den 30-Jährigen an. Das Ergebnis: Erheblich verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit durch die Mixtur aus Medikamenten und Alkohol war nicht auszuschließen. Das kam dem nicht vorbestraften Handwerker bei der Strafzumessung zu Gute.

Andererseits, so Staatsanwalt und Gericht, hatte er sich vorsätzlich in einen Rauschzustand versetzt. Der Anklagevertreter plädierte auf 22 Monate mit Bewährung, während Verteidiger Stefan Conrads aus Traunstein Freispruch, hilfsweise im Fall der Verurteilung eine deutlich mildere Strafe von etwa einem halben Jahr mit Bewährung beantragte.
Artikel vom 18.03.10
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