Nach dem Urteil des Landgerichtes Traunstein muss Michael S. der Firma pmf 405 178 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2007 zahlen und dazu die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 21 000 Euro. Hintergrund: Das Unternehmen pmf hatte beginnend im Februar 2007 als Factoring-Firma Forderungen gegen Kunden der Trostberger Druckerei gekauft und hatte diese Forderungen an sich abtreten lassen. Von da an mussten Druckkunden ihre Rechnungen nicht mehr an die Druckerei, sondern an die Factoring-Bank bezahlen. Nach anfänglich unproblematischem Verlauf der Geschäftsbeziehungen blieben die Zahlungen der Druckereikunden bei der pmf bald aus. Vom 3. April bis 10. Juli 2007 liefen irrtümlich Summen von insgesamt 405 178 Euro bei der Druckerei auf, die eigentlich an die Firma pmf hätten bezahlt werden müssen, die aber von der Druckerei nicht an diese weitergeleitet wurden.
S. hat laut den Ausführungen des Landgerichts Traunstein innerbetrieblich verhindert, dass die strittigen Beträge an die Firma pmf weitergeleitet wurden. Er habe die Angestellten angewiesen, der Klägerin (pmf) keine oder vorgeschobene Auskünfte zu erteilen. Durch diese Verschleierungsmaßnahmen habe er erreicht, dass die Hamburger Factoring-Firma auch nicht vom Ankauf weiterer Forderungen abgesehen habe. Damit – so dasUrteil – habe S. „sittenwidrig gehandelt“ und „bei der Klägerin einen Irrtum erregt, der eine Vermögensverfügung durch Unterlassen bewirkt hat“. Dabei – so heißt es im Urteil weiter – habe er die Schädigung der Firma pmf „zumindest billigend in Kauf genommen und somit vorsätzlich gehandelt“.
Vor Gericht hatte S. geltend gemacht, seine Geschäftsführerbefugnis sei eingeschränkt gewesen, für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sei nicht er, sondern die Erdl Service GmbH, ein weiteres Unternehmen der Erdl-Gruppe, zuständig gewesen. Er persönlich, so S., habe erst Ende 2007 davon Kenntnis erlangt, dass Zahlungen an die Factoring-Firma nicht weitergeleitet worden seien – eine Behauptung, die durch eine Reihe von Zeugen aus den betroffenen Unternehmen in mündlichen Verhandlungen an zwei Tagen widerlegt worden war.
Das Amtsgericht Rosenheim hat zwischenzeitlich gegen den in Hall in Tirol geborenen Michael S. wegen Untreue, vorsätzlicher Steuerhinterziehung und Missbrauch von Titeln zusätzlich einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, gesamt also 5400 Euro, erlassen. Ihm wurde zur Last gelegt, als Geschäftsführer der Erdl Druck Medien GmbH & Co. KG zwischen Juni und September 2006 einen gebrauchten Motorrasenmäher erworben zu haben – ausschließlich für private Zwecke. Den Verkäufer veranlasste S. dazu, der Erdl Druck Medien GmbH & Co. KG aber eine Rechnung für eine Schneefräse zu stellen, die nie beim Unternehmen angekommen ist, wogegen die Kriminalpolizei bei S. zuhause den Motormäher fand. Zudem, so ein weiterer Vorwurf, hatte S. aus der Firmenkasse in verschiedenen Beträgen insgesamt 6736 Euro unter Vorspiegelung betrieblicher Aufwendungen für sich privat entnommen. Außerdem hatte er mit der ihm überlassenen Kreditkarte des Unternehmens Fotozubehör für 1049 Euro ausschließlich zum privaten Gebrauch erworben und darüber einen Eigenbeleg über „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erstellt.
Weiter wurde S. Titelmissbrauch vorgeworfen. Wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist, hatte er das Diplomzeugnis seines Bruders im Original mit Tipp-Ex und seinen Personaldaten verändert, vervielfältigt und dieses zunächst bei seiner Bewerbung bei der Firma Erdl und später auch bei der Stadt Trostberg vorgelegt.
Wie mehrfach berichtet, hatte sich S. im April 2008 beim damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke Trostberg,dem seinerzeitigen Bürgermeister Ignaz Sperger, für die Stelle des Geschäftsführers der Stadtwerke beworben. Dabei fügte er einen Lebenslauf bei, in dem er sich als Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) bezeichnete. Zudem hatte er behauptet, von 1990 bis 1994 ein berufsbegleitendes Studium im „Fachbereich Wirtschaftsjura“ an der Fachhochschule Mainz mit dem Diplom als Wirtschaftsjurist abgeschlossen zu haben. Dieses Diplom allerdings – das konnte die Kripo nachweisen – hatte S. nie erworben. Bei den Stadtwerken war die falsche Titulierung aufgeflogen, und die Stadtwerke Trostberg Beteiligungs-GmbH kündigte den Geschäftsführervertrag mit S. mit Datum vom 3. April 2008 „mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund“ – wir berichteten. Bei der Firma Erdl konnte der Einstellungsbetrug nicht mehr angeklagt werden, war diese Straftat doch inzwischen bereits verjährt.
Landgericht verurteilt früheren Geschäftsführer
Trostberg. Das Landgericht Traunstein hat jetzt den früheren Geschäftsführer Michael S. (45) der inzwischen insolventen Erdl Druck Medien GmbH & Co. KG verurteilt, der pmf Print Media Factoring GmbH mit Sitz in Hamburg Schadenersatz in Höhe von gut 400 000 Euro zu leisten. Zudem hat ihm das Amtsgericht Rosenheim einen Strafbefehl über 180 Tagessätze wegen Untreue, Steuerhinterziehung und Missbrauch von Titeln zugestellt.
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