Grausame Tat genau geplant

Töging/Traunstein (dpakd). Mit einem Geständnis hat vor dem Landgericht Traunstein der auf drei Verhandlungstage angesetzte Prozess gegen einen rückfälligen Sexualstraftäter wegen Mordversuchs an einer 16-Jährigen begonnen. Der 40-Jährige gab gestern zu, dem Mädchen im Juli 2009 in einem Maisfeld in Töging aufgelauert zu haben, um es zu vergewaltigen und zu ermorden. Mit seinem Geständnis – zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ersparte der rückfällige Sexualverbrecher dem Opfer eine Aussage vor der Jugendkammer.
„Ich wollte sie vergewaltigen und töten“: Der rückfällige Sexualverbrecher hatte die Bluttat im Juli 2009 genau geplant. Als er von der Polizei in der Nähe des Tatorts in Töging festgenommen wurde, rief er per Handy seinen Anwalt an. Foto: fib
Bei seiner Vernehmung sagte der 40-Jährige, für seine Tat gebe es keine Entschuldigung. Dennoch tue ihm unendlich leid, was er dem Mädchen angetan habe. Der Vater (47) der Schülerin, der den Prozess als Nebenkläger verfolgt, reagierte auf den Entschuldigungsversuch nicht. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe eigentlich einen Brief an die Tochter schreiben wollen, das aber unterlassen. „weil ich nicht weiß, ob ich überhaupt das Recht dazu habe“.

Der Fall des Wiederholungstäters hatte im Sommer zu einer politischen Kontroverse über die Unterbringung von Sexualstraftätern geführt. 

Der mutmaßliche Täter hatte die grausame Attacke genau geplant. Er lauerte seinem Opfer am Nachmittag des 21. Juli 2009 nahe der Autobahn auf. Er hatte zuvor ausgespäht, dass das Mädchen regelmäßig mit dem Rad zu einem Reiterhof fuhr. Am Tattag zwang er die 16-Jährige mit vorgehaltenem Messer, ihm in ein Maisfeld zu folgen. Dort verging er sich an der Schülerin, wie er gestand. Danach stach er mit einem Messer fast 30 Mal in Hals und Nacken des Mädchens, ehe er es mit mehreren Litern Spiritus übergoss. Er zündete die Kleidung aber nicht an. Die lebensgefährlich Verletzte konnte mit ihrem Handy Hilfe holen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Der mutmaßliche Täter wurde bei einer Ringfahndung gefasst.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach Bekanntwerden des Falles im vergangenen Sommer schwere Versäumnisse der Justiz gerügt. Es sei falsch gewesen, den Vergewaltiger nicht dauerhaft in der geschlossenen Abteilung einer Nervenklinik zu lassen, lautete die Kritik Herrmanns am damals zuständigen Landgericht Saarbrücken. Der Sexualstraftäter sei „als hochgefährlich und hoch rückfallgefährdet eingestuft“ gewesen, wechselte aber in den normalen Strafvollzug.

Das Gericht erklärte jedoch seinerzeit, mangels gesetzlicher Handhabe habe die Strafvollstreckungskammer den Mann „im Bewusstsein der bestehenden Gefährlichkeit“ und „sehenden Auges“ in den Strafvollzug schicken müssen, damit er seine Reststrafe absitzt. Im Oktober 2008 kam er auf freien Fuß, blieb aber unter sogenannter Führungsaufsicht unter anderem mit polizeilicher Meldepflicht.
Artikel vom 10.03.10
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