Freispruch für Oli Kahn

Von Monika Kretzmer-Diepold
Traunstein. Der ehemalige Torwart des FC Bayern und Nationalkeeper Oliver Kahn ist am Nachmittag des 21. Oktober 2009 mit seinem getunten weißen AMG-Mercedes mit 650 Pferdestärken auf der Autobahn A 8 mit 163 km/h geblitzt worden. Erlaubt waren hier 80 km/h. Kahn war in Richtung München unterwegs und tappte auf der Brücke bei Bergen in die Radarfalle. Jetzt die Überraschung: Der Promi muss nichts zahlen, erhält keine Punkte – er wurde vom Amtsgericht Traunstein freigesprochen.
Mit so einem getunten weißen AMG-Mercedes mit 650 PS wurde Oliver Kahn auf der A 8 mit 163 km/h bei erlaubten 80 km/h geblitzt.
Und das kam so: Nach Abzug einer Messtoleranz von fünf Stundenkilometern blieben noch 158 übrig – mehr als genug für ein Bußgeldverfahren. Richter Dr. Rainer Vietze prüfte den Fall am Donnerstagnachmittag intensiv mit Hilfe eines Gutachters. Und dabei stellte sich heraus, das der aufgemotzte Mercedes noch nicht über der Messlinie war, als ein „vorauseilender Lichtreflex“ bereits die Messung startete. Der messtechnische Sachverständige, Professor Dr. Jochen Buck aus München, sprach von einem ihm noch nie vorgekommenen „Sonderfall“. So kam der wegen dreier Verkehrsdelikte bereits vorgeahndete 41-Jährige ungeschoren mit Freispruch davon.

Der Fall erinnert an den siebenfachen Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher. Der war im Mai 2009 bei einem Chiemsee-Besuch ebenfalls geblitzt worden. Auf der Ortsumgehung von Grabenstätt Richtung Autobahn war der Formel 1-Star mit über 120 km/h unterwegs. Nach anfänglichem Leugnen akzeptierte der Rennfahrer mit seinen Schweizer Anwälten ein Bußgeld von 140 Euro. Unterwegs war Schumi übrigens mit einem „Wiesmann“, den es in dieser Ausführung weltweit nur einmal gibt.

Oliver Kahn, dessen Verkehrszentralregister zwei Geschwindigkeitsverstöße und das Überfahren einer roten Verkehrsampel samt Fahrverbot und Geldbuße enthält, musste vor Gericht nicht persönlich aufkreuzen. Für seinen 41-jährigen Mandanten räumte Rechtsanwalt Peter Christ (München) dessen „Fahrereigenschaft“ an jenem Tag ein – was die Polizeifotos ohnehin bewiesen. Darüber hinaus gab der Anwalt namens des Betroffenen keine Erklärungen ab. In seinem Einspruch gegen den amtsgerichtlichen Bußgeldbescheid vom 15. Dezember 2009 hatte Kahn behaupten lassen, er sei vorschriftsmäßig mit Tempo 80 über die Bergener Brücke gefahren. Ein von dem angeblichen Verkehrssünder eingeschalteter Privatgutachter brachte im Lauf des Bußgeldverfahrens die „vorauseilenden Lichtreflexe“ ins Spiel.

Messbeamter war an jenem sonnigen, trockenen Nachmittag ein 50-jähriger Polizeioberkommissar der Verkehrspolizeiinspektion Traunstein. Als geeichtes Messgerät diente ein „Einseitensensor“, eine Art Fotogerät, das manchmal durch Schatten in Verbindung mit schwarzen oder weißen Wagen keine Messungen liefert.

„Entweder es geht, oder es geht nicht“, sagte der Zeuge. Der Film werde später in der Dienststelle ausgewertet. Konkret in Erinnerung habe er Kahns Mercedes nicht, meinte der 50-Jährige. Ein Elektronikingenieur, Entwicklungsleiter bei dem Messgerätehersteller in Tettnang, verneinte Falschmessungen durch reflektierte Sonneneinstrahlung. Das optische Messsystem mit mehreren Sensoren könne ein Fahrzeug „sehen“ bei der Durchfahrt. Daraus entstehe eine Weg-Zeit-Messung.

Durch „vorauseilende Effekte“ wie Sonnenstrahlen könne das System zwar gestartet werden. Das hinterher kommende Fahrzeug werde aber erkannt und richtig gemessen. Die Firma Dekra habe das Gerät geprüft und sei zu keinen nachweisbaren Geschwindigkeitsabweichungen gelangt. Entweder habe man eine gültige Messung, oder die Messung werde sofort annulliert.

Weder an der Qualifikation des Messbeamten und des Auswertenden noch an der Zuverlässigkeit des Einseitensensors hegte Dr. Jochen Buck Zweifel. Im Falle Kahns habe die Messung jedoch begonnen, als das Fahrzeug noch 1,5 Meter von der entsprechenden Linie entfernt war. Bucks Erklärung: „Vorauseilende Reflexionen lösten die Fotodioden aus.“ Die Messung könne „richtig“ gewesen sein „oder auch nicht“. Staatsanwältin Monika Schwertl warf ein, ein solcher Lichtreflex habe doch wohl die gleiche Geschwindigkeit wie das Fahrzeug.

Dass ein vorauseilender Lichtreflex konstant sei, wage er nicht zu sagen. Das sei eine Annahme und nicht zur Verurteilung des Betroffenen geeignet, erwiderte der Gutachter, der nach seinen Angaben über zwölfjährige Messtechnikerfahrung verfügt und pro Jahr Hunderte Gutachten anfertigt.

Staatsanwältin Monika Schwertl beantragte ein zweites Gutachten, fand damit aber kein Gehör beim Gericht. Im Plädoyer blieb sie dabei, nach ihrer Ansicht sei das viel zu schnelle Fahren erwiesen. 600 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot seien zu verhängen. Die technischen Feststellungen seien zu unpräzise, um eine so hohe Geschwindigkeitsüberschreitung sicher festzustellen, setzte der Verteidiger entgegen und forderte nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, Freispruch. Dem folgte Richter Dr. Rainer Vietze.
Artikel vom 19.03.11
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