Bewährung für Stalker (36)

Traunreut/Traunstein (kd). Ein 36 Jahre alter Kroate stellte seit 2005 beharrlich seiner von ihm getrennten Ehefrau nach. Er bedrohte und schlug seinen zwölfjährigen Sohn in der Zeit, in der das Kind bei ihm lebte, also zwischen Sommer und Jahresende 2009 – weil der Bub zurück zu seiner Mutter sollte. Vom Amtsgericht Traunstein wurde der Mann jetzt zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Die Frau lebte ständig in Angst, dass ihr Ex wieder bei ihr aufkreuzt. Sie musste ihre Telefonnummer wechseln wegen der unentwegten Anrufe. Damit machte sich der Mann zahlreicher Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz schuldig. Unter anderem missachtete er entsprechende Anordnungen der Polizei, darunter Platzverweise und Kontaktverbote. Sein angebliches Motiv: Er wollte seine Frau wieder zurück gewinnen.

Diese Woche musste sich der Kroate wegen gleich zwei sich ähnelnden Anklageschriften vor dem Amtsgericht Traunstein verantworten. Die Ehefrau erschien mit Rechtsanwalt Dr. Herbert Buchner aus Traunstein als Zeugenbeistand. Richter Dr. Rainer Vietze verhängte wegen Dutzender Delikte eine 22-monatige Freiheitsstrafe, setzte sie aber gleichzeitig auf drei Jahre zur Bewährung aus.

Unter den Bewährungsauflagen war, regelmäßig Unterhaltszahlungen zu leisten, wegen einer Persönlichkeitsstörung eine psychotherapeutische Behandlung anzutreten und keinen Kontakt zu seiner geschiedenen Frau zu suchen.

Vor einer höheren Strafe bewahrte den Angeklagten, dass er nicht vorbestraft war und durch sein Geständnis seinem Sohn eine weitere Aussage ersparte. Das Urteil deckte sich mit den Anträgen von Staatsanwältin Yvonne Eberle und von Verteidiger Alexander Blobner aus Traunreut.
Artikel vom 30.07.10
Weiterempfehlen Drucken