Angehörige lassen nicht locker

Bad Reichenhall / Traunstein (red/hf). Es war eine der größten Katastrophen der Nachkriegsgeschichte in der Region: Der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall. Am 2. Januar 2006 starben bei dem Unglück 15 Menschen – 34 wurden zum Teil schwer verletzt. Die Schuldfrage ist geklärt: Verurteilt wurde der Statiker Walter G. – „Falsch!“, sagen die Angehörigen der Opfer. Sie wollen auch den Chef des Hochbauamtes verurteilt sehen.
Bekommen wieder Arbeit wegen des Eishalleneinsturzes in Bad Reichenhall: Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger (links) und Staatsanwalt Volker Ziegler. Foto: kd
„Es ist der letzte Versuch, noch einen weiteren Schuldigen für den Tod der zwölf Kinder und drei Frauen zu finden, bevor die Verjährung eintritt“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Traunstein, ob sie Ermittlungen gegen den verantwortlichen Hochbauamts-Chef der Stadt Bad Reichenhall einleiten soll.

Wie es in dem Artikel heißt, hätten das mehrere Familien von getöteten Kindern beantragt. Ihr Rechtsbeistand verdächtigt Hermann F. der fahrlässigen Tötung, „weil er trotz der bekannten, teils massiven Wassereinbrüche in den Jahren 2004 bis 2006 keine Überprüfung der Sicherheit der Halle veranlasst hat“.

Der Chef des Hochbauamtes hätte vom undichten Dach wissen müssen, wird der Jurist Thomas Kämmer in dem „SZ“-Bericht zitiert. Deshalb habe er an die Staatsanwaltschaft geschrieben. Das hätten auch die Zeugenaussagen im Prozess ergeben. Und: Die deshalb nötige Überprüfung der Verkehrssicherheit hätte zu einer Schließung des Gebäudes führen müssen und damit das Leben der 15 Eisläufer retten können, heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Traunstein. Dort bestätigte ein Sprecher lediglich, dass zwei Zeugen nochmals vernommen worden seien.

Für die Angehörigen gehört Hermann F. auf die Anklagebank. Bei der Stadt „wurde geschlampt ohne Ende“, sagte Bernhard Schmidbauer gegenüber der „SZ“. Schmidhuber hatte bei dem Unglück zwei Töchter verloren hat. „Wenn man die im Jahr 2006 Verantwortlichen nicht belangen kann, bleibt ein Makel.“

Doch allzu große Hoffnungen kann sich Schmidhuber nicht mehr machen. Die Verjährungsfrist endet am 2. Januar 2011. Und drei Mal hatte die Staatsanwaltschaft es schon abgelehnt, gegen den Hochbau-Chef ein Verfahren einzuleiten.

Bestätigt wurde die Haltung vom Oberlandesgericht München, vor dem ein Mann, dessen Frau in der Eishalle gestorben ist, eine Klage erzwingen wollte. Immer hieß die Begründung: Die Hinweise auf eine Schuld des Stadtbeamten reichten nicht aus.

Damit bleibt der am Bau beteiligte Statiker Walter G. der einzige, der bisher vom Landgericht Traunstein wegen des Einsturzes verurteilt wurde. Er erhielt wegen wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Das Urteil wurde am 18. November 2008 in Traunstein gesprochen. Der Architekt und der Statiker wurden freigesprochen

Abgeschlossen ist der Fall damit aber noch nicht. Denn der Prozess gegen einen zweiten Angeklagten, den Gutachter Rüdiger S., wird neu aufgelegt. So hat der Bundesgerichtshof am 12. Januar dieses Jahres entschieden. Der BGH verwarf einen Freispruch von Rüdiger S. Die 6. Große Strafkammer in Traunstein wird das Verfahren führen.

Aber: Da der jetzige Vorsitzende Richter Werner Gruben zum Jahresende in Ruhestand geht, ist ein Beginn der zweiten Runde nicht vor 2011 zu erwarten. Für die Angehörigen bedeutet diese erneute Verzögerung eine weitere Belastung: „Wir möchten, dass das Verfahren endlich abgeschlossen wird“, wird Bernhard Schmidbauer in der „SZ“ zitiert.

Möglicherweise bedeutet eine neue Verhandlung gegen Rüdiger S. aber noch nicht das Ende der gerichtlichen Aufarbeitung. Denn das Verfahren gegen Horst P., den Hochbauamts-Chef aus der Zeit des Hallenbaus Anfang der 70er Jahre, wurde aus gesundheitlichen Gründen noch gar nicht aufgenommen. Ein Arzt bescheinigte ihm eine vorübergehende Verhandlungsunfähigkeit. Bei der letzten Untersuchung Ende 2009 war dessen Zustand unverändert schlecht.
Artikel vom 03.09.10
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