"Zu hohe Vorauszahlungen herabsetzen lassen"

Freilassing. Viele Steuerzahler haben in den letzten Wochen ihren Steuerbescheid für das Jahr 2009 erhalten und damit verbunden auch eine Festsetzung von Steuer-Vorauszahlungen. Wenn die zu hoch angesetzt wurden, empfiehlt es sich, umgehend zu reagieren. Darauf weist der Regionalverband des Bundes der Steuerzahler hin.
"Wer Steuern nachzahlen muss, bekommt regelmäßig auch einen Vorauszahlungsbescheid. Die damit geforderten Zahlungen sind eine Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld", erläutert Regionalvorsitzender Dieter Moosleitner. Das habe den Vorteil, dass der Steuerzahler dann nicht nach Jahresende bei seiner Steuerveranlagung einen großen Betrag auf einmal nachzahlen müsse. Die Höhe der Vorauszahlungen richte sich nach der Höhe der im letzten Steuerbescheid errechneten Einkommenssteuerschuld.

"In diesem Jahr dürften so manche Steuerzahler mit ihrem Steuerbescheid einen Schreck bekommen haben, weil in ihm höhere Vorauszahlungen festgesetzt wurden", sagt Moosleitner. In einem solchen Fall sollten die Betroffenen prüfen, ob das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt hat. Mit dem "Bürgerentlastungsgesetz" zur Krankenversicherung könnten nämlich Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Jahr 2010 steuerlich besser berücksichtigt werden als bisher.

Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Regionalvorsitzenden, dass die Versicherungsunternehmen die Beiträge, die der Steuerzahler geleistet hat, elektronisch an das Finanzamt melden. Nach Informationen des Bundes der Steuerzahler liegen dort bisher noch nicht alle Daten der Versicherungsunternehmen vor, so dass der Abgleich noch nicht fehlerfrei funktionieren kann.

Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der Bund der Steuerzahler deshalb, bei zu hoch angesetzten Vorauszahlungsbescheiden Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid beim Finanzamt einzulegen und die tatsächlich höheren Beiträge, die sie zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten haben, nachzuweisen. Solch ein Einspruch kann nur binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides eingelegt werden.

Deshalb ist zuweilen schon Eile geboten. Aber auch Steuerzahler, die diese Frist versäumt haben, können noch eine Herabsetzung ihrer Steuervorauszahlungen beim Finanzamt beantragen.

Dazu genügen nach Angaben von Regionalvorsitzendem Moosleitner ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt und der Nachweis, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung tatsächlich höher sind, als bisher bei der Berechnung der Steuerzahlungen berücksichtigt. Wer sich diesen Schritt vereinfachen will, kann sich auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler einen entsprechenden Musterbrief herunterladen unter der Adresse www.steuerzahler.de.
Artikel vom 30.08.10
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