Die Hotel Gasthof Moosleitner KG hatte vor zwei Jahren eine Voranfrage eingereicht mit dem Ziel, das Hotel zu erweitern und etwas abgesetzt davon eine Betriebsleiterwohnung zu errichten. Der Antrag war jedoch dann auf Wunsch der Antragsteller vom Kreisbauamt nicht weiter bearbeitet worden. Jetzt haben die Antragsteller eine geänderte Planung für die Hotelerweiterung eingereicht, die dem Ausschuss vorgelegt wurde.
Die Vorplanung sieht eine Erweiterung des Hotels in Form eines freistehenden Gebäudes nördlich des Hauptgebäudes vor. Darin sollen neben einem Wellness-Bereich und sieben Gästezimmern eine Betriebsleiter-Wohnung untergebracht werden. Das neue Gebäude ist 23 Meter lang und 13,3 Meter breit geplant und soll zwei Obergeschosse erhalten. Sein Erscheinungsbild wird dem bestehenden Hotelkomplex angeglichen. Im Untergeschoss des Neubaues entsteht ein Verbindungsgang zum Hauptgebäude.
"Diese geänderte Planung ist im Prinzip nicht anders zu beurteilen, als die zuvor geplante Hotelerweiterung", erklärte Sachgebietsleiter Robert Drechsler. Das Bauvorhaben solle im Außenbereich errichtet werden. Das sei als bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes baurechtlich zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen sei.
In der kurzen Aussprache sahen die Ausschussmitglieder diese Voraussetzung als gegeben an, sprachen aber auch den deutlichen räumlichen Abstand des geplanten Erweiterungsbaues zum Hotel an. Robert Drechsler informierte, dass bestehende Garagen dem neuen Gebäude weichen müssten und bei einer Ortsbesichtigung mit dem Kreisbauamt deutlich geworden sei, dass der Zwischenraum zwischen Neu- und Altbau hofartig gestaltet werde. Statt der Garagen könnten nahe der Wasserburger Straße neue Autostellplätze entstehen.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, der geänderten Planung für die Hotelerweiterung mit Betriebsleiterwohnung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Ohne große Diskussion ging die endgültige Verabschiedung der 31. Änderung des Bebauungsplanes "Salzstraße Süd" über die Bühne. Sie ermöglicht für die westlich an der Waginger Straße anliegenden Häuser zwischen Wacholderweg und Eibenstraße eine auch wirtschaftlich sinnvolle Aufstockung. Im dortigen Bereich waren in den 70-er Jahren Flachdächer vorgeschrieben. 1985 wurde für die bis dahin gebauten Flachdachhäuser mit einer Bebauungsplan-Änderung die nachträgliche Aufstockung mit Satteldächern erlaubt. Mit dem Aufsetzen von Satteldächern sollten nicht nur Probleme mit der Dichtheit von Flachdächern beseitigt werden. Vielmehr sollte so auch die Wärmedämmung der Gebäude erleichtert und eine Veränderung des Ortsbildes erreicht werden.
Die nun im Blickpunkt stehenden Häuser an der Westseite der Waginger Straße zwischen Wacholderweg und Eibenstraße sollten mit ihrer Aufstockung einen städtebaulichen Übergang von der gegenüberliegenden zweigeschossigen Bauweise auf die westlich anschließende eingeschossige Bebauung bilden. Dazu wurde für sie bei der Änderung 1985 eine Aufstockung des vorhandenen Erdgeschosses mit einem Kniestock von 1,20 Meter Höhe zugelassen.
Mit dieser Ausbaubarkeit der entstehenden Dachgeschosse sollte ein Anreiz geschaffen werden, möglichst rasch einen Wandel des Ortsbildes zu erreichen. Das gelang dann aber in der Praxis nicht ganz. Zwei Hausbesitzer verzichteten auf die Aufstockung, weil ihnen die Errichtung eines weiteren Vollgeschosses mit nur 1,20 Meter Kniestockhöhe nicht wirtschaftlich erschien.
Mit einer etwas größeren Wandhöhe wäre deutlich mehr Wohnqualität und eine entsprechende Wirtschaftlichkeit zu erzielen, findet inzwischen auch das Stadtbauamt. Auf seinen Vorschlag leitete der Bauausschuss im Januar 2010 eine Änderung des Bebauungsplanes ein, mit der die zulässige Kniestockhöhe um 40 Zentimeter auf 1,60 Meter angehoben wird. Der entsprechende Änderungsentwurf lag vom 27. Januar bis 1. März 2010 öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus aus.
"Von der Öffentlichkeit sind zu der beabsichtigten Bebauungsplan-Änderung keine Stellungnahmen abgegeben worden", berichtete Sachgebietsleiter Robert Drechsler. Von Behördenseite sei eine Stellungnahme des Landratsamtes eingegangen mit Anregungen zu redaktionellen Änderungen. Die seien, soweit sinnvoll, noch in den Änderungsentwurf eingearbeitet worden. Einstimmig nahm der Ausschuss davon Kenntnis und stellte fest, dass eine über die redaktionelle Änderung der Begründung hinausgehende Änderung nicht veranlasst sei. Ebenso einstimmig beschloss er die 31. Änderung des Bebauungsplanes "Salzstraße Süd" als Satzung.
Hotel Moosleitner erhält Wellnessbereich
Freilassing (oo). Positiv beurteilt der städtische Bau- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch einen geänderten Antrag auf Vorbescheid zu einer baulichen Erweiterung des Hotel-Gasthofs Moosleitner in Brodhausen. Ebenso glatt ging die 31. Änderung des Bebauungsplanes "Salzstraße Süd" über die Bühne und wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
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