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Niederlage für die FLUGHAFENbetreiber

Salzburg/Freilassing (rgz). Eine Niederlage müssen die Betreiber des Salzburger FLUGHAFENs einstecken: Anders als ursprünglich beschieden, ist für die geplante Erweiterung des FLUGHAFENs nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Das Ediktalverfahren für die FLUGHAFENerweiterung läuft seit drei Jahren. Nun hat der Umweltsenat in Wien am Donnerstag eine Entscheidung des österreichischen Verkehrsministeriums aufgehoben: Für die geplanten Baumaßnahmen sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Ein vereinfachtes Verfahren legt eine beschleunigte Abwicklung fest. – Der österreichische Umweltsenat ist Berufungsbehörde in bestimmten Umweltverfahren und wird üblicherweise tätig, wenn gegen einen von einer Landesregierung oder einer Bezirks-Verwaltungsbehörde erlassenen UVP-Bescheid Berufung eingelegt wird.

In einer ersten Stellungnahme beteuert die FLUGHAFEN-GmbH, man erkenne das Urteil an und werde das geforderte Verfahren durchführen. Ebenso werde man seine Linie der konsequenten Reduzierung von Fluglärm und die Suche nach neuen, lärmmindernden Flugrouten fortsetzen.

Freilassings Bürgermeister Josef Flatscher, zugleich Vorsitzender der Fluglärmkommission, begrüßt zwar die Entscheidung des Umweltsenats. Allerdings sei es noch zu früh, um Entwar-

"Ein wenig Aufschub"

nung zu geben: "Das bringt uns in Freilassing vielleicht ein wenig Aufschub. Das Verfahren als solches hilft uns nichts, weil wir gar nicht einbezogen werden."

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet, dass ein konkretes Projekt im Detail auf seine Umweltauswirkungen geprüft werden muss. Untersucht werden Faktoren wie Luftbelastung, Lärmbelastung und Verkehrsaufkommen. Josef Flatscher: "Die Salzburger Anliegerverbände weisen natürlich zurecht darauf hin, dass solche Dinge im Verfahren zu berücksichtigen sind. Aber mal ehrlich, was wird schon dabei herauskommen? Lediglich eine Verzögerung beim FLUGHAFENausbau um vielleicht ein Jahr. Der Fluglärm über Freilassing wird deshalb nicht abnehmen."

Die geplante Erweiterung des Salzburger FLUGHAFENs umfasst neben dem fertigen Terminal 2 den Bau eines "Gerätezentrums Süd" und die Schaffung von Reserveflächen für eine weitere bauliche Entwicklung des Abfertigungsgebäudes. Entstehen sollen außerdem zusätzliche Parkplätze und im Nordwesten Flächen für einen parallelen Rollweg. Dieser, so argumentieren die FLUGHAFENbetreiber, würde die Rollwege der Flugzeuge verkürzen und somit die angrenzenden Wohngebiete von Lärm entlasten. In Planung sind ferner Hangars für Privatmaschinen.

Dieses Maßnahmenbündel stößt bei den bayerischen Anrainergemeinden auf breite Skepsis. Nach ihrer Auffassung hat das Ediktalverfahren den erforderlichen deutschen Rechtsstandards nicht entsprochen, die Ausbaugenehmigung des FLUGHAFENs sei deshalb rechtswidrig. Die Ursache des Problems der bayerischen Kommunen ist allerdings weder in Salzburg noch in Wien zu suchen, sondern in Berlin: Das dortige Bundesverkehrsministerium scheint das Ediktalverfahren richtiggehend "verschlafen" zu haben: Ohne den Freistaat Bayern oder die betroffenen Kommunen überhaupt zu informieren, dass ein solches Verfahren anhängig sei, teilte das Ministerium den österreichischen Behörden mit, es werde am Verfahren nicht teilnehmen, weil keine deutschen Hoheitsinteressen berührt seien.

Die Kommunen Freilassing, Ainring und Saaldorf-Surheim sehen das anders und haben deshalb beim Hanauer Fachanwalt Prof. Dr. Lutz Eiding ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben (wir berichteten). Eiding kommt zu dem Schluss, dass das Ediktalverfahren den erforderlichen rechtlichen Standards nicht genüge und die Ausbaugenehmigung deshalb rechtswidrig sei. Der Jurist empfiehlt den drei Gemeinden, das Bundesverkehrsministerium zum Handeln zu veranlassen – nötigenfalls per Gerichtsentscheid: Das Ministerium solle sich dafür einsetzen, dass das Ediktalverfahren wiederholt werde und sodann an diesem Verfahren mitwirken. Ein weiteres Ziel der drei bayerischen Kommunen ist es, dass künftig mehr Starts und Landungen über die Südroute erfolgen. Auch um dies durchzusetzen, wäre Hilfe aus Berlin dringend nötig.

Fünf-Minuten-Takt

Um auf das Problem des Fluglärms aufmerksam zu machen, errichtet der Schutzverband am heutigen Samstag von 9 bis 13 Uhr in der Freilassinger Fußgängerzone einen Informationsstand. Der Verbandsvorsitzende Prof. Dr. Horst Clausen weist darauf hin, dass für die deutschen Anrainer des FLUGHAFENs nichts von einem Rückgang der Belastung zu bemerken sei. Im Schnitt würden jeden Samstag 200 kommerzielle Flugbewegungen über Freilassing, Ainring und Surheim gezählt, dazu kämen Flüge der allgemeinen Luftfahrt. Bei einer Betriebszeit von 17 Stunden zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr nachts bedeute dies, dass alle fünf Minuten ein Flugzeug über die drei bayerischen Anrainergemeinden fliege. "Von einer Einhaltung des im Grundgesetz verankerten Anspruchs auf Ruhe und Erholung an den Wochenenden kann keine Rede sein", kommentiert Prof. Clausen diesen Umstand.
Artikel vom 27.02.09
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