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"Lärm wird dann hoffentlich erträglicher"

Freilassing (oo). Der österreichische Bundes-Umweltsenat hatte Ende Februar festgestellt, dass der Salzburger FLUGHAFEN nicht ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgebaut werden darf (wir berichteten). Diese Entscheidung hat Freilassings Bürgermeister Josef Flatscher auf der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates ausdrücklich begrüßt und damit die Erwartung verbunden, dass nun auch die deutschen FLUGHAFEN-Anrainergemeinden wie Freilassing in dem durchzuführenden Verfahren gehört werden.
"Die Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der alle möglichen Umwelt-Auswirkungen wie Lärm oder Schadstoffe ermittelt und überprüft werden müssen, kann hoffentlich dazu beitragen, dass die Lärmbelastung durch den Flugbetrieb für die gesamte Bevölkerung in der Umgebung des FLUGHAFENs Salzburg erträglicher wird", sagte Flatscher. Der FLUGHAFEN hat bestätigt, dass nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, wie sie der Umweltsenat für die für die geplanten Bauvorhaben im Bereich Hangar und gerätehallennotwendige Erweiterung der Zivilflugplatzgrenzen und auch für die Errichtung von Terminal 2 vorschreibt.

Das vom Senat geforderte "vereinfachte Verfahren" legt eine bescheinigte Abwicklung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des sogenannten "Ediktalverfahrens" fest.

Bürgermeister Flatscher betonte, dass das von der Stadt Freilassing und ihren Nachbargemeinden Ainring und Saaldorf-Surheim bestellte Rechtsgutachten von Professor Eiding aufgezeigt hat, dass das Ediktalverfahren auch nach den neuesten deutschen Rechtsstandards durchzuführen sei.

So habe man jetzt über Professor Eiding die Forderung an das zuständige deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gerichtet, das Ediktalverfahren nach deutschen Rechtsstandards durchzuführen. Flatscher betonte ergänzend, dass auch unabhängig von der nun geforderten Umweltverträglichkeitsprüfung für die Stadt Freilassing und ihre Nachbargemeinden nach wie vor drei Ziele gelten: Die gleichmäßigere Verteilung der An- und Abflugrichtung, die Reduzierung der Flugbewegungen in den Tagesrandstunden von 6 bis 7 Uhr und 21 bis 23 Uhr sowie die Reduzierung der Flugbewegungen an den Wochenenden, vor allem bei den Winter-Chartermaschinen.

Auch der FLUGHAFEN Salzburg will nach eigenem Bekunden seine Linie der Reduzierung von Fluglärm mit Landeverbot für laute Tupolew- und MD 80-Flugzeuge und neuen lärmmindernden Flugrouten fortsetzen.
Artikel vom 12.03.09
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